Ich stimme Dir zu, das ist ein Systemfehler, der nicht durch eine
einmalige Vermögenssteuer behoben werden kann.
Ich denke in Deutschland denken einige an eine einmalige
Vermögensabgabe von zwischen 10-30% Prozent. Diese würde vermutlich
vom Bundesverfassungsgericht kassiert.
Ich denke daher, dass es eher eine kleinere Vermögensabgabe und eine
größere Erbschaftssteuer sein sollten, die in jedem Jahr erhoben
werden, in dem der Staat bestimmte Stabilitätskriterien nicht
erfüllt.
Als Größenordnung stelle ich mir etwa die Inflationsrate oder den
Zinssatz, den der Staat auf Staatsanleihen zahlen muss, vor. Also in
Deutschland vielleicht 0.5% Vermögensabgabe p.a. und eine äquivalente
Erbschaftssteuer mit etwa gleichem Ertrag wie die Vermögensabgabe.
In Problemstaaten wie Griechenland würde das entsprechend anders
aussehen.
einmalige Vermögenssteuer behoben werden kann.
Ich denke in Deutschland denken einige an eine einmalige
Vermögensabgabe von zwischen 10-30% Prozent. Diese würde vermutlich
vom Bundesverfassungsgericht kassiert.
Ich denke daher, dass es eher eine kleinere Vermögensabgabe und eine
größere Erbschaftssteuer sein sollten, die in jedem Jahr erhoben
werden, in dem der Staat bestimmte Stabilitätskriterien nicht
erfüllt.
Als Größenordnung stelle ich mir etwa die Inflationsrate oder den
Zinssatz, den der Staat auf Staatsanleihen zahlen muss, vor. Also in
Deutschland vielleicht 0.5% Vermögensabgabe p.a. und eine äquivalente
Erbschaftssteuer mit etwa gleichem Ertrag wie die Vermögensabgabe.
In Problemstaaten wie Griechenland würde das entsprechend anders
aussehen.