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Avatar von FischX
  • FischX

mehr als 1000 Beiträge seit 03.01.2005

konsensfähige Lösung

Erbschaftsobergrenze, diese darf ruhig großzügig sein. Da kann sich
dann auch keiner beschweren das man selbst erarbeitetes wegnimmt -
flankierend dazu das der Versuch sich dieser zu entziehen mit
empfindlichen Haftstrafen geahndet wird (Abschreckung)
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