Erbschaftsobergrenze, diese darf ruhig großzügig sein. Da kann sich
dann auch keiner beschweren das man selbst erarbeitetes wegnimmt -
flankierend dazu das der Versuch sich dieser zu entziehen mit
empfindlichen Haftstrafen geahndet wird (Abschreckung)
dann auch keiner beschweren das man selbst erarbeitetes wegnimmt -
flankierend dazu das der Versuch sich dieser zu entziehen mit
empfindlichen Haftstrafen geahndet wird (Abschreckung)