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  • Fahim

mehr als 1000 Beiträge seit 28.10.2007

Das kenne ich ähnlich vom Bund

Bei der Bundeswehr musste man (zumindest in den 80ern) die 5000 m
unter 21 Minuten laufen um die Fallschirmspringer-Zulange weiterhin
zu erhalten.
Dieses Kriterium (< 21 Min für 5000 m Laufen) verwenden einige
Fallschirmsprung-Vereine auch als Voraussetzung für einen
Fallschirmsprung, beispielsweise in der Schweiz.

Das kann man natürlich auch bei Sozialhilfeempfängern anwenden, aber
auch auf jeden anderen. Man könnte das beispielsweise auch auf
Bundestagsabgeordnete und Vorstandsvorsitzende anwenden.

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