Tetzlaff schrieb am 12.07.2023 12:27:
Vor Gericht müsste man wohl von arglistiger Täuschung sprechen, weil sich die Beteiligten darüber im Klaren sein mussten, dass sie es noch gar nicht hinreichend wissen konnten, insbesondere bei einer noch nie zuvor flächendeckend eingesetzten Impftechnik.
"Wir wussten es nicht besser" ist keine Begründung, sondern ein Zeichen, ein Eingeständnis grober Fahrlässigkeit.
Die Impfstoffe wurden an mehreren zehntausend Probanden auf Wirksamkeit und Nebenwirkung getestet, bevor sie auf den Markt kamen. Da kann von "arglistiger Täuschung" oder "grober Fahrlässigkeit" keine Rede sein.
Und Dein Posting hat einen Unterton als wären wir dabei, ein großes Menschheitsverbrechen zu verurteilen.
In der Realität ist es genau andersrum. Die Impfkampagne ist wohl die am intensivsten beobachtete und wissenschaftlich begleitete, die jemals stattgefunden hat. Die Impfung hat ihre wichtigste Funktion nachweisbar erfüllt, nämlich die Zahl der schweren Verläufe einzudämmen.
Ehrlich wäre es gewesen zu sagen, hey Leute, wir haben da was, können aber noch nicht einschätzen, ob, wie lange und mit welchen Nebenwirkungen das Zeug funktioniert. Daher können wir auch keine Empfehlung irgend einer Art abgeben, weil wir keine Risiko-Nutzen-Abschätzung durchführen können.
Sorry, die STIKO führt genau diese Risiko-Nutzen-Abschätzungen durch und gibt erst _danach_ ihre Empfehlungen aus. Vielleicht entsinnen wir uns ja noch, dass sie manchen Politikern zu lahmarschig arbeitete, weil sie immer so sorgfältig sein wollte.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.07.2023 13:04).