Das mit dem Parteienverbot ist aber nicht so einfach, wie du das hier darstellst . Denn das Kriterium ist nicht die Einstufung "gesichert rechstsextrem" sondern die Einstufung als verfassungsfeindlich. Und dazu muß erkennbar sein, daß die gesamte Rechtsordnung "umgestürtzt" werden soll. Und das muß gegenüber dem Bundesverfassungsgericht klargemacht werden.