kleinrudi schrieb am 14.02.2024 12:33:
Für den Entzug von Grundrechten ist aber auch das Bundesverfassungsgericht zuständig.
Sind Sie da sicher? Können Grundrechte überhaupt entzogen werden?
Meines Wissens können nur bürgerliche Ehrenrechte entzogen werden,
zB aktives+passives Wahlrecht und das von jedem Amtsgericht.
Dagegen kann dann evtl bis vorm Verfassungsgericht geklagt werden.
Da bin ich mir aber nicht sicher.
Wie auch immer, sollten diejenigen, die das fordern, sich nicht erst einmal sachkundig machen?