GG §16a :
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Beachten Sie vor allem "Politisch Verfolgte" - damit sind nicht Wirtschaftsflüchtlinge gemeint.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
Für Syrer und Afghanen bedeutet das : komm mit dem Flugzeug oder gar nicht.
Das ist die Rechtslage. Von daher verstehe ich die ganze Diskussion um Obergrenzen auch nicht. Man könnte ja auch 'ne Obergrenze für andere Gesetzesbrüche schaffen : zB Bankraub ist erst ab einer erbeuteten Summe von mehr als 20000€ verboten...
Die Asylbewerberleistungen sind kein H4
Mag sein - Wen interessiert schon ob Sie den Geldbetrag H4 oder Schneewittchen nennen - Es wird aus der Staatskasse gezahlt. Was Achmed ausgibt, kann Achim nicht ausgeben - Sie nennen das Ausspielen und Populismus ? Dann ändern Sie die Ausgangslage - Solange die Rechte Fakten aufzählt, können Sie noch so laut "Populismus" schreien, die Menschen werden Ihnen nicht glauben.