Emma Blackoak schrieb am 07.02.2017 17:51:
Selbstverständlich hat der demokratische Rechtsstaat nicht nur das Recht sondern sogar die Pflicht, sich gegen
seine Abschaffung zur Wehr zu setzenzwei Vorraussetzungen :
Einzige Voraussetzung: der Normenkatalog des Grundgesetzes und
der bestimmt:
1. die Bundesrepublik ist ein rechtstaatlich-demokratischer Bundesstaat
2. diese Ordnung kann von niemand - auch keiner Mehrheit - abgeschafft
werden.