Emma Blackoak schrieb am 08.02.2017 06:42:
Einzige Voraussetzung: der Normenkatalog des Grundgesetzes und
der bestimmt:
1. die Bundesrepublik ist ein rechtstaatlich-demokratischer Bundesstaat
2. diese Ordnung kann von niemand - auch keiner Mehrheit - abgeschafft
werden.zu 1) nicht überzeugend.
Auf dein abwegiges Urteil kommt es dabei nicht an.
War die "Deutsche Demokratische Republik" eine Demokratie ?
Natürlich nicht.
zu 2) wie passen da Grundgesetzänderungen rein ?
Das lernt man eigentlich in der Schule: das Grundgesetz kann in Teilen
geändert werden, die grundlegende Ordnung sowie der Kern des GG,
der diese festlegt, dagegen nicht.
Nach jeder Änderung gilt ja die alte Staatsordnung nicht mehr,
Nur mal so unter uns: ist das jetzt die Rabulistik, die man euch in
den Kaderschulungen deiner Partei beibringt oder verstehst du das
wirklich nicht?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.02.2017 07:22).