zu 1)
bestehende Gesetze werden zur Zeit von der Regierung ganz offensichtlich nicht angewendet. GG16a dürfte bekannt sein, weniger bekannt ist §146, der von sämtlichen Regierungen seit der Wiedervereinigung ignoriert wird.
zu 2) ja und nein - ja zB wurde die STVO angepasst um Skater zu berücksichtigen, warscheinlich sinnvoll. Nein : wir hatten uns einmal auf bestimmte Grundgesetze geeinigt. Gerade der GG16a zeigt, daß die Regierung das nicht so ernst nimmt - anfangs gab es keine Klausel, die bestimmte Staaten ausnimmt. Nach der Änderung hat kein Türke in Deutschland Recht auf Asyl.
- Ist das im Sinne des ursprünglichen Gedankens ?
- Bin ich denn an diese Änderung gebunden ? Schließlich durfte ich nicht mitentscheiden.
öffentliche Äußerungen sind selten so eindeutig wie Ihr Beispiel. Aktuell hört man ja, wie Herrn Höckes Aussagen verdreht werden. Ich mag den Typ ja auch nicht... aber im zB im Spiegel stand etwas... dann habe ich mir das Orginal angehört.. dann Augsteins Grammatikregeln bezüglich des Genitivs... fand ich so nicht im Duden...
Die "Auslegung" von Gesetzen darf nicht, ist aber immer von der politischen Einstellung des Richters abhängig. So sehr der sich anstrengt - kein Richter ist davon ganz frei. Sie wollen die Richter in eine bestimmte politische Richtung drängen - gegen Rechts. Das darf nicht sein.
Stellen Sie sich das ganze einfach umgekehrt vor : Die Rechten haben die Mehrheit und stellen die Regierung. Sie verbieten gewisse Linke Meinungsäusserungen zB den Aufruf zu einer Friedensdemonstration für Aleppo - der Richter untersagt es, es könnten ja linke Randalierer auftauchen. finden Sie das gut ?
zu 3) Geben Sie uns bitte ein Beispiel. Was könnte denn ein "Feind der freiheitlichen Ordnung" tun, was nicht jetzt schon eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat ist ? (ich denke wir haben längst zuviele Gesetze)
Selbstverständlich hat der demokratische Rechtsstaat nicht nur das Recht sondern sogar die Pflicht, sich gegen
seine Abschaffung zur Wehr zu setzen
zwei Vorraussetzungen :
1) der Staat ist tatsächlich ein demokratischer Rechtsstaat.
2) es ist nicht die Mehrheit der Bevölkerung, die eine neue Staatsordnung wünscht.