Einzige Voraussetzung: der Normenkatalog des Grundgesetzes und
der bestimmt:
1. die Bundesrepublik ist ein rechtstaatlich-demokratischer Bundesstaat
2. diese Ordnung kann von niemand - auch keiner Mehrheit - abgeschafft
werden.
zu 1) nicht überzeugend. - nach dieser Logik könnte man da auch Ponyhof schreiben. Die Realität lässt sich doch nicht so einfach per Dekret bestimmen. War die "Deutsche Demokratische Republik" eine Demokratie ?
zu 2) wie passen da Grundgesetzänderungen rein ? Nach jeder Änderung gilt ja die alte Staatsordnung nicht mehr, sondern die jeweilige Neufassung.