MiLcH (1) schrieb am 07.02.2017 13:50:
... ihre Macht zu gebrauchen um damit entschieden gegen die Nazis
vorzugehen...Auf welcher Grundlage?
1. sind bestehende Gesetze anzuwenden, hier denkt man natür-
lich zuerst an den Radikalenerlass.
2. ist die Auslegung des Rechts an die derzeitigen Gegebenheiten
anzupassen; öffentliche Äusserungen wie die, an der Grenze rechts-
widrig auf Frauen und Kinder schiessen zu lassen haben zukünftig
einen Strafprozess nach sich zu ziehen.
3. ist nötigenfalls neues Recht zu schaffen; denkbar wäre hier bei-
spielsweise eine neue Ebene, die zwischen Ordnungswidrigkeit
und Straftat einzuziehen wäre, mit dem Zweck, offensichtliche
Feinde der freiheitlichen Ordnung wirksam in die Schranken zu
weisen.
Eine echte Demokratie kann sich theoretisch selbst abschaffen, tut dies aber, wenn es der Mehrheit gut geht, _nicht_. Und nur dann ist es eine aufrichtige Demokratie.
Abwegige Konstruktion. Selbstverständlich hat der demokratische
Rechtsstaat nicht nur das Recht sondern sogar die Pflicht, sich gegen
seine Abschaffung zur Wehr zu setzen; deswegen und aus historischen
Erwägungen räumt das Grundgesetz ja auch den Bürgern in Artikel 20
ein uneingeschränktes Widerstandsrecht ein.
Ich würde gerne mindestens gedanklich dort ausbrechen dürfen.
Darfst du in Deutschland jederzeit, nur eben weder im Parlament
noch mit irgendwelchen Experimenten an unserer Grundordnung.