tbszgr schrieb am 27.09.2021 14:47:
trainspotter (1) schrieb am 27.09.2021 12:28:
Daß die "Bahnreform" von 1994 total vermurkst war und ist, steht nicht zur Debatte und ist unbestrittener Fakt.
Aber die Geschichte lehrt, daß auch staatliche Bahnen es schaffen ein funktionierendes System herunter zu wirtschaften: Ein drastisches Beispiel findet sich in GB. Dort hat die _staatliche_ British Rail in den sechziger Jahren in kurzer Zeit die Hälfte des Netzes still gelegt.
Allerdings motiviert vom gleichen (Un-)Geist wie die späteren Privatisierungen.
https://en.wikipedia.org/wiki/Beeching_cutswith the premise that the railways should be run as a profitable business.
Der Eisenbahnbetrieb mit all seinen Facetten ist eine wirtschaftliche Unternehmung und kein Selbstzweck, sonst wäre es Spielerei (aus meiner persönlichen, vom Hobby geleiteten Sicht eine schöne... ;-) ). Daß er kostendeckend betrieben wird ist also eine Selbstverständlichkeit.
Der entscheidende Punkt ist aber wie man die Kosten und den Ertrag bestimmt und bewertet. Legt man Maßstäbe der BWL oder der VWL an? Der von Dir angesprochene Ungeist setzt auf BWL und ist meines Erachtens somit von vorneherein zum Scheitern verurteilt, bzw. hat das Scheitern gar als unausgesprochenes Ziel.
Eine korrekte Kosten-Nutzen-Rechnung beim Eisenbahnsystem würde auch den Punkt "Daseinsvorsorge" bestimmen und beziffern.
Interessanterweise scheitert die DB AG ja schon mit dem BWL-Ansatz, denn die ausgewiesenen Gewinne sind immer niedriger, als die Summen aus der LuFV* und Bestellerentgelten, die aus der Staatskasse kommen und wesentlich höher sind als jeder Verlustausgleich, der an die Bundesbahn jemals gezahlt wurde. Über Daseinsvorsorge brauchen wir im Falle der DB AG gar nicht zu reden, wie die ganzen Autofahrerposts hier im Forum belegen...
Also nochmal: Entscheidend ist der Wille einer Gesellschaft, ob sie über ein funktionierendes Eisenbahnsystem verfügen will oder nicht. Die Organisationsfrage (Staat oder Privat) kommt bestenfalls erst an zweiter Stelle.
Gruß trainspotter
* Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (zwischen Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Bahn AG). Das sind die Mittel die aus dem Bundeshaushalt für die Erhaltung und den Ausbau des Eisenbahnnetzes vorab bezahlt werden. Die Mittel sind gedeckelt.