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  • Rarus Schneutz

mehr als 1000 Beiträge seit 01.04.2012

Das ist rechtlich falsch und Ihre Behauptung ist möglicherweise rechtswidrig

Die von Ihnen betriebene Verharmlosung der Uranwaffen durch Gleichsetzung mit konventioneller Munition stellt eine mutmaßliche Verharmlosung von Völkermord dar, was nach neuestens geltender Rechtsprechung in unserem Land verboten sein könnte.

7Summits schrieb am 25.03.2023 11:13:

Auch die Schäden durch Uran gehen zu 100% auf Russlands Verantwortung, da es diesen völkerrechtswidrigen Krieg führt.

Das ist rechtlich falsch, da auch der Angegriffene sich an das Völkerrecht zu halten hat -wobei Putin selbstverständlich für seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg ebenso zu belangen ist wie Blair und Bush für ihren Angriff auf den Irak (nebst Jugoslawien, Afghanistan, Libyen, Syrien usw.).
Die Beseitigung der Uranwaffen-Schäden wäre vor allem eine interessante Frage bei den Reparationen, die USA und Verbündete in allen von ihnen mit Uranwaffen verseuchten Ländern zahlen müssten.

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