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  • AlphaBandit

418 Beiträge seit 25.01.2006

Re: Quelle

batizeva schrieb am 05.11.2021 15:27:

1. Bei "Impfstatus unbekannt" werden die Fälle (zumindest seit dem 30.9) nicht mehr den ungeimpften zugeschustert. Stattdessen fallen diese komplett aus der Statistik raus.

Quelle?

2. Woher hast du das her, dass jeder geimpfte Patient mit Covid-Symptomen rechtlich als ungeimpfter gezählt werden kann?

In der «Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19» des Bundesamtes für Justiz heisst es unter anderem:

Im Sinne dieser Verordnung ist
1. eine asymptomatische Person, eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust,
2. eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist,

zu 1: Quelle: siehe RKI-Bericht https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2021-11-04.pdf?__blob=publicationFile

Seite 20 und 21: da wird nur noch von Fällen berichtet, deren Impfstatus bekannt ist.

zu 2: Über diese Definition bin ich auch vor Wochen gestolpert, aber wurde am Ende davon überzeugt, dass diese Definition NUR für die Erleichterung der Maßnahmen gilt. Beispiel: hat jemand einen Impfnachweis aber z.B. Husten/Fieber, darf dieser NICHT auf eine 2G-Veranstaltund und wir daher in dem Moment wie ein ungeimpfter behandelt, sprich, kein Zutritt.
Diese Definiton dient NICHT der Erfassung bei Hospitalisierungen oder Todesfällen.

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