Olle Knolle schrieb am 06.11.2021 11:30:
Da sind Jugendliche unter 18 Jahren ausdrücklich von der Testpflicht ausgenommen.
Und was sagen Sie nun?
Was ich dazu sage ? Sie manipulieren wie üblich.
Bei 2G gibt es keine Testpflicht. Insofern greift auch eine Ausnahme von einer Testpflicht nicht. Wenn dann müsste es bei 2G für Kinder und Jugendliche eine Ausnahme vom Impfnachweis geben.
Im Bayern ist die nachweislich nicht der Fall:
Ab dem 19. Oktober 2021 gelten 3G, 3G+ und 2G auch für die Betreiber, deren Beschäftigte und Ehrenamtliche mit Kundenkontakt. Ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte müssen dann an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche einen negativen Corona-Test vorlegen. Bei sog. freiwilligem 3G+ reicht ein Schnelltest nicht aus, stattdessen muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.
Kinder unter 12 Jahren haben auch bei 2G Zutritt unabhängig von ihrem Impfstatus.
Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren haben (weil in der Schule regelmäßig getestet) auch bei freiwilligem 3G+ Zutritt unabhängig von ihrem persönlichen Impfstatus. Bei 2G haben Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren aber nur dann Zutritt, wenn sie geimpft sind.
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Was sagen sie nun?