Der Freibetrag liegt momentan bei 60.000 Euro. Also, wo ist das Problem?
Nein im Ernst, Heizkosten muss das Jobcenter voll übernehmen (auch die Jahresrechnung). Damit haben Leistungsberechtigte nach dem SGB II/XII kein Problem.
Der Freibetrag liegt momentan bei 60.000 Euro. Also, wo ist das Problem?
Nein im Ernst, Heizkosten muss das Jobcenter voll übernehmen (auch die Jahresrechnung). Damit haben Leistungsberechtigte nach dem SGB II/XII kein Problem.