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  • robinx99

mehr als 1000 Beiträge seit 30.06.2017

Re: Welche Nachzahlungen sind gemeint?

Serian schrieb am 26.06.2022 21:09:

Kommt drauf an. Wenn die Netzargentur den Versorgern die Weitergabe der Beschaffungskosten erlauben wird die kWh direkt ( und evtl. auch Rückwirkend ) teurer.

Rückwirkend ist nicht erlaubt
https://www.mdr.de/brisant/gas-notfallplan-102.html

Dafür müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen müssen Alarmstufe oder Notfallstufe im Notfallplan Gas ausgerufen worden sein - so wie aktuell geschehen. Zum anderen muss die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage eine "erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland" festgestellt haben und diese im Bundesanzeiger veröffentlichen. Letzteres ist bislang nicht passiert. Erst dann dürfen die Unternehmen ihre Preise erhöhen. Das müssen sie mit einer Woche Vorlauf ankündigen.

Ok eine Woche Vorlauf ist jetzt auch nicht so viel Zeit, aber es ist definitiv nur für die Zukunft nicht rückwirkend

Und Sonderkündigungsrecht ist ne tolle sache wenn keiner mehr Neukunden aufnimmt. Dann ist man in der Grundversorgung und es wird noch sehr viel Teurer.

Naja irgendwer wird einen schon Aufnehmen, in Deutschland gab es zwar Anfang des Jahres Probleme beim Strom die aber auch nur recht kurz waren, das Problem ist natürlich das es auf jeden Fall teurer wird

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.06.2022 07:14).

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