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Avatar von andy55
  • andy55

mehr als 1000 Beiträge seit 16.10.2008

anstatt Geld beiseite legen lieber ein P-Konto anlegen

bzw. das eigene Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln.

Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank das Recht, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird. Der vertragliche Rahmen bleibt dabei gleich, dem Girokonto wird lediglich eine Zusatzfunktion hinzugefügt, die bei Kontopfändung einen unbürokratischen Schutz bietet:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959

Ich werde mit Sicherheit nicht für die Ukraine frieren.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.06.2022 14:45).

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