bzw. das eigene Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln.
Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank das Recht, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird. Der vertragliche Rahmen bleibt dabei gleich, dem Girokonto wird lediglich eine Zusatzfunktion hinzugefügt, die bei Kontopfändung einen unbürokratischen Schutz bietet:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959
Ich werde mit Sicherheit nicht für die Ukraine frieren.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.06.2022 14:45).