Allerdings ist die CO2-Bepreisung nicht mit einer Steuer gleichzusetzen ist. Während Steuern ohne spezifische Gegenleistung in den allgemeinen Haushalt einfließen, sind die Einnahmen aus der CO2-Abgabe für bestimmte Zwecke vorgesehen.
Sorry liebe Redaktion, aber so einen ausgemachten Unsinn liest man wirklich selten.
Dann ist also die Schaumweinsteuer auch keine Steuer - weil die ist ja für die Kriegsmarine des Kaisers gedacht.
Ich empfehle mal nach "Zwecksteuer" zu suchen.