Sam Lee Raven schrieb am 2. Mai 2005 17:05
> Als erstes würde ich staatlicherseits den Begriff Ehe durch den
> Begriff Lebensgemeinschaften ersetzen. Diese sähen dann einer
> BGB-Gesellschaft ähnlich. Auch wären derartige Lebensgemeinschaften
> nicht auf zwei Personen beschränkt.
> Es müssten Standardregeln geschaffen werden, die teilweise auch die
> Regelungen der derzeitigen Gesetze beinhalten.
> Die Anpassung an den Voodoo-Bereich liegt dann bei den einzelnen. Wer
> die römisch-heidnische, moslemische, jüdische oder evangelische Show
> braucht, kann sie ja durchziehen. Die Regeln könnten auch Teil des
> spezifischen LG-Vertrages werden. Aber ansonsten hat der
> Staatsapparat draussen zu bleiben. Ausnahmen stehen im
> Strafgesetzbuch.
> Kann eigentlich nach heutigem Recht eine BGB-Gesellschaft schon heute
> Teile dieses Konzeptes darstellen?
Bei so einem Modell wäre wohl auch völlig egal, ob die beteiligten
Personen Sex miteinander haben oder welche Zärtlichkeiten sie
gewöhnlich austauschen. Auch zusammen wohnen müßten sie wohl nicht
zwangsläufig, oder? Dann wäre natürlich die Frage, was überhaupt den
Kern einer solchen Gemeinschaft ausmacht. Wenn Sex nicht das zentrale
Element ist, dann dürfte es konsequenterweise auch nicht die Aufzucht
von Nachkommenschaft sein.
Andererseits ist wäre es zivilisatorisch aber doch auch ein Verlust,
wenn es keine einigermaßen standardisierte Ordnungsgrundlage zur
Gründung einer Familie mehr geben würde. Man müßte die Ehe wieder
ihrem eigentlichen Sinn annähern. Andersartige Gemeinschaftsformen
können so verschiedenartig ausfallen, daß es wohl kaum möglich ist,
da ein geeignetes gesetzliches Standardmodell zu schaffen. Warum die
Ausarbeitung von Verträgen nicht einfach den Betroffenen selbst
überlassen? Musterverträge könnten z. B. von Vereinen, deren
Gegenstand die verschiedenen Ausführungen von Gemeinschaften sind,
angeboten werden und auf die speziellen Anforderungen
zurechtgeschnitten werden. Für pauschale gesetzliche Privilegien sehe
ich da keinen Grund.
> Als erstes würde ich staatlicherseits den Begriff Ehe durch den
> Begriff Lebensgemeinschaften ersetzen. Diese sähen dann einer
> BGB-Gesellschaft ähnlich. Auch wären derartige Lebensgemeinschaften
> nicht auf zwei Personen beschränkt.
> Es müssten Standardregeln geschaffen werden, die teilweise auch die
> Regelungen der derzeitigen Gesetze beinhalten.
> Die Anpassung an den Voodoo-Bereich liegt dann bei den einzelnen. Wer
> die römisch-heidnische, moslemische, jüdische oder evangelische Show
> braucht, kann sie ja durchziehen. Die Regeln könnten auch Teil des
> spezifischen LG-Vertrages werden. Aber ansonsten hat der
> Staatsapparat draussen zu bleiben. Ausnahmen stehen im
> Strafgesetzbuch.
> Kann eigentlich nach heutigem Recht eine BGB-Gesellschaft schon heute
> Teile dieses Konzeptes darstellen?
Bei so einem Modell wäre wohl auch völlig egal, ob die beteiligten
Personen Sex miteinander haben oder welche Zärtlichkeiten sie
gewöhnlich austauschen. Auch zusammen wohnen müßten sie wohl nicht
zwangsläufig, oder? Dann wäre natürlich die Frage, was überhaupt den
Kern einer solchen Gemeinschaft ausmacht. Wenn Sex nicht das zentrale
Element ist, dann dürfte es konsequenterweise auch nicht die Aufzucht
von Nachkommenschaft sein.
Andererseits ist wäre es zivilisatorisch aber doch auch ein Verlust,
wenn es keine einigermaßen standardisierte Ordnungsgrundlage zur
Gründung einer Familie mehr geben würde. Man müßte die Ehe wieder
ihrem eigentlichen Sinn annähern. Andersartige Gemeinschaftsformen
können so verschiedenartig ausfallen, daß es wohl kaum möglich ist,
da ein geeignetes gesetzliches Standardmodell zu schaffen. Warum die
Ausarbeitung von Verträgen nicht einfach den Betroffenen selbst
überlassen? Musterverträge könnten z. B. von Vereinen, deren
Gegenstand die verschiedenen Ausführungen von Gemeinschaften sind,
angeboten werden und auf die speziellen Anforderungen
zurechtgeschnitten werden. Für pauschale gesetzliche Privilegien sehe
ich da keinen Grund.