Als erstes würde ich staatlicherseits den Begriff Ehe durch den
Begriff Lebensgemeinschaften ersetzen. Diese sähen dann einer
BGB-Gesellschaft ähnlich. Auch wären derartige Lebensgemeinschaften
nicht auf zwei Personen beschränkt.
Es müssten Standardregeln geschaffen werden, die teilweise auch die
Regelungen der derzeitigen Gesetze beinhalten.
Die Anpassung an den Voodoo-Bereich liegt dann bei den einzelnen. Wer
die römisch-heidnische, moslemische, jüdische oder evangelische Show
braucht, kann sie ja durchziehen. Die Regeln könnten auch Teil des
spezifischen LG-Vertrages werden. Aber ansonsten hat der
Staatsapparat draussen zu bleiben. Ausnahmen stehen im
Strafgesetzbuch.
Kann eigentlich nach heutigem Recht eine BGB-Gesellschaft schon heute
Teile dieses Konzeptes darstellen?
Begriff Lebensgemeinschaften ersetzen. Diese sähen dann einer
BGB-Gesellschaft ähnlich. Auch wären derartige Lebensgemeinschaften
nicht auf zwei Personen beschränkt.
Es müssten Standardregeln geschaffen werden, die teilweise auch die
Regelungen der derzeitigen Gesetze beinhalten.
Die Anpassung an den Voodoo-Bereich liegt dann bei den einzelnen. Wer
die römisch-heidnische, moslemische, jüdische oder evangelische Show
braucht, kann sie ja durchziehen. Die Regeln könnten auch Teil des
spezifischen LG-Vertrages werden. Aber ansonsten hat der
Staatsapparat draussen zu bleiben. Ausnahmen stehen im
Strafgesetzbuch.
Kann eigentlich nach heutigem Recht eine BGB-Gesellschaft schon heute
Teile dieses Konzeptes darstellen?