https://yle.fi/a/74-20050318
Einer hatte das Glück dass sein Auto in der Slovakei angemeldet ist, der darf rüber.
Einige wenige seltene Ausnahmen gelten, etwa wenn ein EU-Staatsagehöriger in Russland lebt und arbeitet und dazu ein Auto mit russischem Kennzeichen hat (das dürfte nur eine Handvoll Personen sein). Oder Diplomaten. Alles das aber nur auf Antrag und mit Sondergenehmigung.
Parallel ist ein komplettes Verbot des Importes von russischen Autos wirksam, und alle Autos mit russischem Kennzeichen in Finnland (etwa von Gastarbeitern die in FIN arbeiten) müssen bis zum 16. März 2024 aus Finnland verschwinden.