Die DDR trat der Bundesrepublik bei.
Es ist in allen Gesetzestexten vom Beitrittsgebiet die Rede.
Für eine Wiedervereinigung hätte es eine Volksabstimmung geben müssen. Außerdem hätten wir uns nach Art. 146 GG eine neue Verfassung geben müssen. Wiederum mit Volksabstimmung.
Wird schon gewichtige Gründe gegeben haben, dass nur beigetreten wurde.
Gruß vom Plavcik