Plavcik schrieb am 14.09.2023 03:21:
Die DDR trat der Bundesrepublik bei.
Es ist in allen Gesetzestexten vom Beitrittsgebiet die Rede.Für eine Wiedervereinigung hätte es eine Volksabstimmung geben müssen.
Nicht notwendigerweise. Eine Aufhebung des Schießbefehls bei „Republikflucht“ hätte genügt.
Außerdem hätten wir uns nach Art. 146 GG eine neue Verfassung geben müssen. Wiederum mit Volksabstimmung.
Nein. Auch das ist falsch. Denn dort steht nur, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn sich das Land eine Verfassung gibt.