alex (23) schrieb am 13.09.2023 21:40:
Artikel 17 - Eigentumsrecht
Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. Die Nutzung des Eigentums kann gesetzlich geregelt werden, soweit dies für das Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist.Die EU verletzt ihre eigenen Regeln. Sie muss jetzt dazuschreiben "Gilt nicht für Russen."
Wieso denkst Du, die von Dir mitzitierten aber ignorierten Sätze des Artikels 17 wären nicht Bestandteil der Charta?