Eichelhäher schrieb am 13.09.2023 20:17:
Die rechtliche Grundlage ist doch da. Es gibt eine Liste mit Waren, die nicht in die EU eingeführt werden dürfen, da spielt es überhaupt keine Rolle, ob privat oder unternehmerisch. Sie können ja mal ander niederländisch-deutschen Grenze argumentieren, dass Sie bestimmte Mittelchen nur als Privatperson mitbringen. Die Erfolgsaussichten dürften gegen Null gehen.
Z.B. Zahnpasta?