>>Alkohol als Strafminderungsgrund sollte abgeschafft werden. Bei Taten unter Alkoholeinfluss sollte die Strafe verdoppelt werden.
Es greift der vorsätzliche bzw. fahrlässige Vollrausch.
Wer sich absichtlich betrinkt, kann keine Strafmilderung erwarten.
Es kann wohl verhandelt werden inwieweit eine Kontrolle noch möglich gewesen wäre, zumeist wird man aber zu einer Therapie als Auflage verdonnert.