Ansicht umschalten
Avatar von Emrymer
  • Emrymer

mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2020

"Zu keinem Zeitpunkt"? Das müssten Sie belegen

Aber zu keinem Zeitpunkt erfolgte Hilfe unbeschränkt oder gar bedingungslos.

Tja, das werden Sie nicht belegen können - weil bereits ein erster Fall der Pflege eines unheilbar krank zu Welt gekommenen und dennoch gepflegten Kindes Sie widerlegt. Und ich weiß aus Erzählungen meiner "Vorfahren", daß es in einem damals leider stark von Inzest geprägten Gebiet solche Fälle gab. Kinder, die es nie lernen konnten, zu laufen, zu sprechen, nicht einmal selbständig essen konnten manche. Dennoch wurden sie von ihren Familien gepflegt, teils bis in hohes Alter (wobei viele krankheitsbedingt doch früh starben).

Insofern - da ich meinen "Vorfahren" in dieser Hinsicht Vertrauen schenke, daß die Berichte stimmen, weiß ich, daß Sie unrecht haben. Die Hilfe erfolgte bedingungslos und umfasste alles, was zum Leben nötig war.

Und Fälle von heute scheinen sich so stark davon nicht zu unterscheiden:
https://taz.de/Behinderungen-von-Inzestkindern/!5111122/

Bewerten
- +
Ansicht umschalten