Also, vielleicht verstehe ich da etwas falsch - aber ich finde das bisherige ganz korrekt gelöst. Mein Bruder war weder Psycho noch Senil, und daher hat er selbstbestimmt auf Lebenserhaltende Maßnahmen verzichtet, und das war für die Ärztin ok. Und vorsichtshalber hat sie nochmal den Mensch, also mich, der in der Patientenverfügung genannt war, nochmal angerufen - und ich habe das bestätigt, und allet war jut.
Ne ganz andere Nummer wird das natürlich, wenn man Menschen gegen ihren Willen den Hahn abknipsen will, das da ein Rechtsstaat etwas zickig ist, gerade Deutschland nach der Euthanasie-Vorgeschichte, finde ich normal. Oder streng reguliert, wenn man Psychos und Senilen die Lebenserhaltung ausknipsen will, die sich nicht selbst wehren können ... es soll ja Erben geben ...
Wenn ein totkranker, der nicht mehr will, kann der auch unter heutigen Bedingungen gehen. Ist er aber nicht todkrank, und braucht ne Spritze oder sowas dafür, dann muss er/sie das sich schon selbst besorgen und irgendwie verabreichen - ehrlich, ich hätte es auch nicht gern, das mein Neffe der bis heute keine Tag gearbeitet hat, darüber entscheiden darf ob ich weiter leben darf oder nicht, und dann den ganzen Mist erbt.