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  • Naturzucker

mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2012

Aus der Verfassung des Freistaates Bayern

(1) Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen.
(2) Verbrauchssteuern und Besitzsteuern müssen zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen.
(3)
1 Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.
2 Sie ist nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu staffeln.

Und aus den Freiburger Thesen der FDP von 1971

Freiheit und Recht sind nach unseren geschichtlichen Erfah
rungen bedroht durch die Tendenz zur Akkumulation von Be
sitz und Geld, die die Reichen immer reicher werden läßt, und
die Tendenz zur Konzentration des privaten Eigentums an den
Produktionsmitteln in wenigen Händen.

Dem freien Selbstlauf überlassen müssen eben diese negativen
Tendenzen, bei aller ungebrochenen Leistungsfähigkeit, dessen
Menschlichkeit am Ende zerstören: durch permanente über
privilegierung der Besitzenden gegenüber den Besitzlosen, der
Reichen gegenüber den Armen, der Produzenten gegenüber
den Konsumenten, des Faktors Kapital gegenüber dem Faktor
Arbeit.

Irgendwann danach wurde die Politik von den Super-Schmarotzern gekapert, unterwandert und gekauft. Krupp musst noch sein Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung überführen, um hohe Erbschaftssteuern zu umgehen. Flick durfte sein Vermögen dagegen bereits steuerbegünstigt umschichten, nach "Pflege der politischen Landschaften" mt illegalen Spenden.

Helmut Kohl wurde seinerzeit zum Vorsitzenden der CDU gekürt, nachdem Barzel mit freiwillig den Weg freigemacht hatte. Auch sein Name stand auf Flicks Spendenliste.

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