Topfit23 schrieb am 13.12.2023 23:57:
pewoo schrieb am 13.12.2023 18:54:
Topfit23 schrieb am 13.12.2023 18:03:
Der Skandal ist aber, wenn Beamte außerhalb der Dienstzeit (auf Honorarbasis ..hüstel) Empfehlungen für Steuersparmodelle aussprechen bzw. "ausarbeiten".
Wieso? Ob ich in meiner Freizeit Vortraege ueber Kanickelzucht oder Steuer halte, ist egal.
Gehört das wirklich in der Bundesrepublik zum ministeriellen "Service" für Milliardäre, damit sie nicht außer Landes hüpfen?
Nein. Es war eine private Veranstaltung.
Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps.
Ein Beamter ist immer im Dienst.
Nö.
Eine besondere Form der Arbeitszeit ist der Bereitschaftsdienst, wie er häufig bei Polizeibeamten vorkommt. Liegt eine Rufbereitschaft vor, kann der Beamte seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen, muss aber jederzeit erreichbar sein. Das Gesetz sieht vor, der Beamte muss nicht immer im Dienst sein, allerdings muss er seine Arbeit während der Dienstzeit mit voller Bereitschaft als eine seiner Beamtenpflichten erfüllen.