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mehr als 1000 Beiträge seit 10.12.2002

Re: Verfassungswidrig

pewoo schrieb am 13.12.2023 12:30:

tin_duck schrieb am 13.12.2023 10:19:

jegliche Nebeneinkünfte oder ehrenamtlichen Tätigkeiten von Personen in politischen Ämtern unter Strafe stellen (sofortige Entlassung und Verlust alle aktuellen und zukünftigen Bezüge, Beschäftigungsverbot, Bürgergeldbezug zur Existenzsicherung).

Das wäre verfassungswidrig.

Übrigens sind gerade bei politischen Ämtern eherenämter und nebenjobs gewünscht, damit die Leute Feedback von der Bevölkerung haben.

Das Recht auf freie Ausübung von Nebentätigkeiten ist eines der Rechte, die man mit der Annahme des Beamtenstatus abgibt. Schon heute. Nebentätigkeiten von Beamten sind generell genehmigungspflichtig. Schon heute.
Ehrenamt ist etwas anderes. Aber auch da darf kein Interessenkonflikt entstehen, und der Dienstherr hat die Kompetenz, solche Interessenkonflikte zu verhindern und entsprechende Nebentätigkeiten zu untersagen. Schon heute.

Gruss cronos

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