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  • eeR4xoe9

mehr als 1000 Beiträge seit 02.12.2014

Re: Was Arbeitnehmerinnen in ihrer Freizeit tun, ist deren Sache

Nicht unbedingt. Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst müssen Nebentätigkeiten grundsätzlich schriftlich anzeigen. Es gilt auch der Erlaubnis- oder Verbotsvorbehalt, soweit Nebentätigkeiten geeignet sind, dienstliche Interessen zu beeinträchtigen.

Die Frage ist eher, ob die hohe Finanzbeamtin zur Steuerhinterziehung ermutigt oder aufgerufen hat, oder ob ihre Tipps legal zu realisieren sind. Das Problem läge im letzteren Fall neben einem evtl. Interessenkonflikt der Finanzbeamtin beim Gesetzgeber.

Insofern ist es reichlich heuchlerisch von den Spitzenpolitikern, sich über ggf. legale Tipps zu echauffieren anstelle das Steuerrecht zu reformieren. Beim Kürzen des Sozialetats, Heraufsetzen des Rentenalters oder der Erhöhung des Militärhaushalts sind sie schließlich auch deutlich entscheidungsfreudiger.

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