pewoo schrieb am 13.12.2023 17:52:
Der einzige Bezug ist wohl das Wort „steuern“.
Renten werden besteuert da die Besteuerung des Einkommens bis zum Rentenalter aufgeschoben ist.
Alles andere wäre steuerverkürzung.
In dem Fall werden die Renten doppelt besteuert. Auf bereits versteuerte Rentenbeiträge erhebt der Staat durch die nachgelagerte Besteuerung nun zum zweiten Mal Steuern auf die Rentenerträge.
Bei Riesen-Vermögen und -Erbschaften heisst es dagegen immer, man dürfe die Bonzen nicht dioppelt besteuern. Bei Rentnern hat man da keine Probleme.
Um um den Beschiss zu komplettieren wird über die kalte Progression noch zusätzlich Geld abgeschöpft.
Vor Jahren hieß es noch, die nachgelagerte Besteuerung würde vielen Menschen nutzen, da sie während des Arbeitslebens einen höheren Steuersatz zahlen müssten als späterer Rentner. Weil der Staat durch die kalte Progression aber auch bei normalen Renten immer deftiger zulangt, kann es sein, dass man als Rentner sogar mehr Steuern zahlt als man als Arbeitnehmer gespart hat.