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Avatar von Lumpenpazifist
  • Lumpenpazifist

mehr als 1000 Beiträge seit 21.09.2023

Unsinn

Nicht mal in einem Beschäftigungsverhältnis in der Privatwirtschaft trifft das so zu. Selbst da gibt es erhebliche Wohlverhaltenspflichten gegenüber dem AG.

Im ÖD ist das ganze noch mal eine Nummer härter und im Beamtenrecht ist so etwas m.M. auch strafbar.Das eigene Wissen zu verhökern um dem Dienstherren maximal zu schaden...

Wieiviel Vorteilsnahme im Amt wollen sie denn?
Und pewoo so: JAAAAAAAAAA!!!!!!

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