tin_duck schrieb am 13.12.2023 10:19:
jegliche Nebeneinkünfte oder ehrenamtlichen Tätigkeiten von Personen in politischen Ämtern unter Strafe stellen (sofortige Entlassung und Verlust alle aktuellen und zukünftigen Bezüge, Beschäftigungsverbot, Bürgergeldbezug zur Existenzsicherung).
Das wäre verfassungswidrig.
Übrigens sind gerade bei politischen Ämtern eherenämter und nebenjobs gewünscht, damit die Leute Feedback von der Bevölkerung haben.