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Avatar von quantenmechaniker (1)
  • quantenmechaniker (1)

mehr als 1000 Beiträge seit 27.12.2019

Die Parteienfinanzierung ist in weiten Teilen verfassungswidrig

Interessiert aber keinen, zumal ja das BVerfG von Parteien besetzt wird.

Von Gewaltenteilung keine Spur.

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