Habe nun selber ein wenig recheriert, nachdem mir keiner helfen konnte oder wollte.
Im einem Artikel von 2014 fand ich den Satz
Es ist nicht der erste Versuch, in Deutschland ein Gesetz zu schaffen, mit dem die Bestechung von Bundestagsabgeordneten unter Strafe gestellt wird. Mehrfach bereits hat sich der Bundestag mit dem Thema befasst, mehrfach haben Fraktionen Gesetzentwürfe eingebracht. Und trotzdem konnten die Abgeordneten sich nicht auf eine Regelung einigen. Der Grund: das Unbehagen aller, die betroffen sind. Abgeordnete und auch Interessenvertreter, also die Lobbyisten.
UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren. Bislang hatte Deutschland die Konvention im Jahr 2003 zwar unterzeichnet, aber als eines von wenigen Industrieländern nicht ratifiziert. War bisher nur der klassische „Stimmenkauf“ bei Wahlen strafbar, soll mit dem neuen Paragraf 108 e des Strafgesetzbuchs auch die „Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten“ erfasst werden.
Nach weiterem Suchen fand ich den Artikel:
Schon im Jahr 1999 hatte der Europarat in einem Strafrechtsübereinkommen die verstärkte Bekämpfung der Korruption auch von Abgeordneten beschlossen.
Erst am 21. 02.2014 hat der Bundestag zusammen mit einer knalligen Diätenerhöhung sich endlich zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes durchringen können.Aber auch dieses Gesetz geht Korruptionsexperten nicht weit genug.
Der neue Korruptionstatbestand
Nach der Neufassung des § 108 e StGB wird zukünftig bestraft, wer als Abgeordneter einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder „ungerechtfertigte Vorteile“ annimmt oder sich dafür versprechen lässt, dass er Handlungen „im Auftrag oder auf Weisung“ vornimmt.
In gleicher Weise wird derjenige bestraft, der diese Vorteile verspricht oder gewährt. In den Folgeabsätzen wird die Strafbarkeit ausgedehnt auf Mitglieder anderer Volksvertretungen, wie zum Beispiel der Gemeinderäte oder des Europaparlaments.
Sehr sanfter Ansatz. Die Fassung des Gesetzes gilt im Vergleich zu anderen Ländern als wachsweich und äußerst unbestimmt.