Ist nur nicht allen klar, weil dazu leider im Netz viel ideologisierter Quatsch von Volltrotteln ohne Wirtschaftsverständnis rumkursiert, die eine Neiddebatte wollen und die unterschlagen, dass die Abgeltungssteuer von Kapitalgesellschaften ja nur der zweite Teil einer zweistufigen Besteuerung ist. Einkommenssteuer mit Abgeltungssteuer zu vergleichen wäre ein Äpfel-Birnen-Vergleich, den nur den dämlichsten (oder eben aus ideologischen Gründen verlogensten) Milchmädchen würdig wäre.
Die Besteuerung der ausgeschütteten Unternehmensgewinne ist ja eigentlich in Puncto Steuergerechtigkeit vom Grundsatz her sinngemäß so dimensioniert, daß:
a) sie unabhängig vom Unternehmenstyp ist (insbes.: ob Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) und
b) sie unabhängig davon ist, über welche Steuer sie nominal reingeht (ob als einstufige Einkommenssteuer bei Gewinne, die an Anteilseigner von Personengesellschaften gehen oder in zweistufiger Form bei Kapitalgesellschaften, bei denen die Besteuerung im Gegensatz zu den Personengesellschaften zweigeteilt läuft: erst auf Unternehmensebene und der Rest dann bei Ausschüttung der zweite Teil beim Anteilseigner)
Tatsächlich ist es mittlerweile aber so, dass die zweistufige Form (auch mit der Abgeltungssteuer) zu einer deutlich HÖHEREN Besteuerung führt als bei Personengesellschaften.