Hermes335 schrieb am 01.04.2019 08:55:
Nenn mal den Steuersatz, sonst wird das nichts.... ;-)
Höher als 42% ?
Ist doch egal.
Die schweachsinnige Argumentation betrifft eigentlich nur Kapitalgesellschaften (Personengesellschaften werden i.A. beim Gesellschafter als Einkommen versteuert)
Für Kapitalgesellschaften:
Es fallen 2x Steuern an: 15% Körperschaftssteuer, zu zahlen vom Unternehmen auf erzielte Gewinne sowie Kapitalertragssteuer, zu zahlen vom Empfänger auf ausgeschüttete Gewinne (25%, z.B. auf Dividenden).
Warum jetzt davon gefaselt wird, dass die Steuern höher wären als die Steuern auf Arbeitseinkommen (zu tragen vom Arbeiter/Angestellten) erschließt sich mir nicht.
Aber so ist das: nicht nur, dass die Kuponschneider leistungslose Einkommen beziehen, sie maulen auch noch darüber, das sie darauf Steuern zahlen müssen.