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  • Melbar Kasom

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2014

Re: Warum die Grundsteuer, die ja eigentlich Immobilieneigentum besteuern soll,

deHotz schrieb am 01.04.2019 10:49:

Es ist also nicht erklärbar, weshalb die Grundsteuer nicht auf die Mietwohnung umgelegt werden kann.

Es geht nicht ums "Umlegen" generell, es geht um die Abrechnung als "Mietnebenkosten". Das gehört dort einfach nicht hin.
Diese Kosten sind am Ende Teil der Miete, weil vom Mieter gar nicht beeinflussbar.
Dazu würde i.Ü. auch alles andere gehören, was nicht beeinflussbar ist, z.B. "Hausmeisterkosten". Das Beispiel "Vonovia" zeigt sehr schön, was man mit diesem Scheiß alles anstellen kann.

Soll der Vermieter auch noch die gesamten Müllgebühren übernehmen (ohne sie Umlegen zu dürfen)? Oder Strom, Gas, Wasser, Sch.... ?

Nein.
Die werden von den Mietern ja direkt verursacht.
Keine Mieter - kein Stromverbrauch. i.Ü. gehört eigentlich auch in jede Wohnung ein Verbrauchszähler dazu.

Der Punkt ist:
Wer bei irgendwelchen Kosten Wirtschaftlichkeit haben will, darf nicht zulassen, dass diese unbesehen auf Dritte abgewälzt werden können. Wer Kosten verursacht, muss sie auch tragen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.04.2019 11:34).

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