Natürlich ist Mobilitätsvermeidung der mit Abstand ökologischste Ansatz.
Es gibt ja Leute, die haben Wohnung, Arbeit, Einkaufen, Ärzte, Logistik, Sport und Naherholung innerhalb einer Fläche von 15 Gehminuten Durchmesser. Diese handeln ökologisch vorbildlich und müssen nur minimale Abstriche an den Lebensstil machen.
Allerdings wird derartiges Handeln von der staatlichen Gemeinschaft massiv erschwert.
Nur zwei Beispiele:
1. Die Pendlerpauschale belohnt Umweltschweine, die weite Arbeitswege in Kauf nehmen. Gleichzeitig belasten doppelt so hohe Mieten diejenigen, die in der Nähe der Arbeitsstelle in den Ballungszentren wohnen. Diese Mehrkosten bei den Mieten können steuerlich nicht geltend gemacht werden, obwohl dieses Verhalten ökologisch ist. Sinnvoll wäre es, umso mehr Steuervorteile zu erteilen, je kürzer der Arbeitsweg ist.
2. Die Grunderwerbssteuer bestraft diejenigen mit gewaltigen Kosten, die versuchen, ihrer Wohnung hinterherzuziehen und zwingt sie, überteuerte Mieten statt günstigeres Eigentum zu bewohnen. Eine Person, die alle zwei Jahre umziehen muss (z.B. ein Bundesbeamter) und eine Wohnung für 200.000 € bewohnt, muss daher alle zwei Jahre 5% Grunderwerbssteuer bezahlen, das sind pro Jahr 5000 € für nichts und wieder nichts. Würde man die Grunderwerbssteuer auf die Grundsteuer umlegen, würde diese Ungerechtigkeit ausgeglichen.