Bergfalke schrieb am 29.04.2021 21:11:
Wer auf ein Dorf zieht ( ohne dort zu arbeiten ) weil das Wohnen im 4-geschossigen Stadthaus ihm als unzumutbr gilt darf das gerne machen, aber auch zu 100% dafür bezahlen! KEINE Entfernungspauschale für das Hobby "Wohnen im Grünen ganz einsam"!
Wenn Du fiktive Einkünfte besteuerst, werde ich halt auch fiktive Einkünfte versteuern.
D.h. dann läuft das aber nicht so, dass Du mir 30ct pro Kilometer weniger Einkommen zugestehst, sondern ich verdiene dann offiziell Null.