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  • Maulwurf33

462 Beiträge seit 23.12.2022

Für ausländische Wohnungseigentümer einen innländischen

Generalbevollmächtigten mit voller Prokura vorschreiben.

Wenn es technische Probleme gibt kann die Bauaufsicht diesem zu sofortigen Handeln, ggf.hohe Bussgelder verpflichten.

Z.B. defekte Heizung, Rohrbruch, undichtes Dach usw.

Inkl. Ersatzvornahme und Finñanzierung über nicht abweisbare erstrangige Zwangshypotkek. Andere Hypotken rutschen dann nach hinten.

Dann werden auch Banken vorsichtiger Immobilien von Bermudabriefkastenfirmen zu finanzieren...

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