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  • Bratapfelkuchen

mehr als 1000 Beiträge seit 22.01.2007

Au weia, Frau Wangerin. Der Bundestag hat NICHTS zu § 313 BGB beschieden!!!!

Das war das verfassungs- und gesetzgebungsmäßig nicht existente Kungelgremium der Merkelin mit den Ministerpräsidenten!!!

Konkret hat der Bundestag beschlossen, dass für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie betroffen sind, die gesetzliche Vermutungsregel gilt, dass eine "schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage" gemäß Paragraph 313 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorliegen könnte.

NEIN:
Hier hat ein informelles, rein abstimmungsmäßig tätiges Gremium etwas verlautbart. Diese Gremium gibt es laut Grundgesetz nicht. Und damit hat es KEINE gesetzlich Wirkung, KEINE, NADA, NIENTE!!!

Und eine gesetzliche Vermutung, daß Corona unter § 313 zu subsumieren wäre, gibt es nicht!

Der Bundestag hat eine solche Regelung explizit abgelehnt!

Der Antrag der Grünen:

Der Deutsche Bundestag solle deshalb die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der

Betriebsschließungen und Nutzungsbeschränkungen aufgrund behördlicher Allgemeinverfügungen zur COVID-19-Bekämpfung als schwerwiegende Veränderung der die Vertragsgrundlagen bildenden Umstände im Sinne des § 313 Absatz 1 BGB definiert, sodass bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 313 BGB ein Anspruch auf Vertragsanpassung bestünde,

Vermieterinnen und Vermietern, die ihre vermietete Immobilie mit einem Darlehen finanzieren, im Fall einer COVID-19-bedingten Vertragsanpassung das Recht einräumt, eine Anpassung der Darlehensverträge vorzunehmen.

wurde abgelehnt.

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