... großen Restaurants sind große Gesellschaften/Immobilienfonds etc. Kleinvermieter findet man da wohl kaum.
Das erst mal zur Klarstellung.
Ansonsten könnte es helfen wenn ein konkreter Mietzweck im Mietvertrag vereinbart wurde.
Es gibt auch mind. schon 3 Urteile dazu. In zweien mußte die Miete weitergezahlt werden (kein Mietzweck vereinbart). Der andere Fall ging zugunsten des Mieters aus.
Hier mal ein hoffentlich hilfreicher Link:
https://www.lhr-law.de/magazin/corona-pandemie-und-gewerbemietrecht-wenn-sie-ihre-gewerbemiete-nicht-zahlen-koennen/
Es geht übrigens um die Zeit des ersten Teillockdowns im Frühjahr 2020.