Als der Lockdown im Oktober verkündet wurde, hieß es, dass alle Gastronomen 75 % ihres Umsatzes als Schadensersatz erstattet bekommen. Das Personal kann zusätzlich über Kurzarbeitergeld versorgt werden.
Wenn das korrekt ist, wäre es nett gewesen, die 75 % im Artikel zu erwähnen.
Und zu erklären, warum das nicht reicht, um die Miete zu bezahlen.