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  • jungspund

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Re: § 313 BGB befreit nicht von der Verpflichtung zu zahlen. Die Schulden bleibe

happyjanos schrieb am 27.01.2021 14:38:

n, jetzt durch Corona Maßnahmen weitere 2-3 Jahre Verluste machen und sich durchbeisen.

Dann steht plötzlich das Finanzamt auf der Matte und bezweifelt die Gewinnerzielungsabsicht

Das tut es nur, wenn du jedem Menge Aufwendungen angibst, aber keine Motivation für Einnahmen zeigst. Das dürfte nicht der Fall sein.
Spätestens mit Ende der Pandemie (per BT-Beschluß) fluten doch die Konsumwilligen wieder die Läden ... isn't it?

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