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  • MaraMuse

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Re: § 313 BGB befreit nicht von der Verpflichtung zu zahlen. Die Schulden bleibe

happyjanos schrieb am 27.01.2021 14:38:

und alle Verluste werden nicht anerkannt. Dann kannst nachzahlen und einpacken.

Ich bin ja jetzt kein Fachmann, aber ich hätte vermutet, wenn keinerlei Umsatz oder Gewinn anfällt (egal ob absichtlich oder nicht) gibt es diesbezüglich auch nichts zu versteuern. Selbst wenn man Verluste nicht anerkennt, bleibt es dann ja erstmal bei einer Nullrechnung (statt negativ). Für den Fall, dass ich mir das mit eigenem Gewerbe nochmal überlege: inwiefern fallen in so einem Fall größere Nachzahlungen an?

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